Genießen Sie die Vorzüge
einer Genossenschaft

Bezahlbar und sicher

Wohnen bei einer Genossenschaft

Sicher und verlässlich

Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Die wichtigsten Informationen zu unserer Genossenschaft haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Wissenswertes rund um die Genossenschaft

  • Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?

    Eine Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern getragen und ist eine demokratische Unternehmensform. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.

  • Welche Vorteile haben Sie bei uns?

    Die Vorteile einer Genossenschaftswohnung liegen klar auf der Hand: Sie bietet die Sicherheit ähnlich einer Eigentumswohnung und ist zugleich flexibel wie eine Mietwohnung. Als Genossenschaftsmitglied (und damit Miteigentümer der Genossenschaft) genießen Sie ein lebenslanges Wohnrecht bei uns. Kaution und Provision gibt es bei uns nicht. Wenn Sie Mitglied werden, kaufen Sie Genossenschaftsanteile, die verlässlich verzinst und – sollten Sie später wieder aus der Genossenschaft austreten – wieder an Sie zurückgezahlt werden.

    Ist in Ihrer Wohnung oder am Haus etwas kaputt? Dann kümmern wir uns schnellstmöglich und unbürokratisch darum. Oder passt Ihre Wohnung nicht mehr zu Ihren Lebensumständen? Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall frühzeitig an.

  • Wie können Sie eine unserer Genossenschaftswohnungen anmieten?

    Sie sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Seit November 2018 führen wir keine Interessentenlisten mehr. Über die Online-Plattform Immomio können Sie sich direkt auf unsere Wohnungsangebote bewerben. Weitere Infos zu unseren aktuellen Mietangeboten finden Sie hier.

  • Was bedeutet es, Mitglied in der Genossenschaft werden?

    Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht an unsere Wohnungen gebunden. Sie können also ganz unabhängig von der Wohnungssuche freiwillig Mitglied werden. Spätestens bei Vertragsabschluss einer neuen Wohnung ist die Mitgliedschaft dann allerdings Pflicht. Als Mitglied sind Sie „Miteigentümer“ unserer Genossenschaft und haben das Recht auf die Inanspruchnahme von Angeboten und Dienstleistungen unserer Genossenschaft. Zudem haben Sie als „Miteigentümer“ das Recht auf Mitbestimmung durch direkte Stimmabgabe in unserer jährlichen Mitgliederversammlung.

  • Wie viel kostet eine Mitgliedschaft?

    Die Höhe eines Genossenschaftsanteils beträgt 260,00 €. Um Mitglied in unserer Genossenschaft zu werden, ist es notwendig, dass Sie 3 Pflichtanteile in Höhe von insgesamt 780,00 € erwerben. Der Erwerb weiterer Anteile ist erst notwendig, wenn Sie eine unserer Wohnungen anmieten. Die Anzahl der Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße – pro 10 m² Wohnfläche benötigen wir einen weiteren Genossenschaftsanteil á 260,00 € von Ihnen.

    Auf das gesamte eingezahlte Geschäftsguthaben erhalten Sie eine jährliche Dividende. Über die Höhe der Dividende entscheidet die Mitgliederversammlung. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Satzung. Diese kann in unserem Downloadbereich heruntergeladen werden.

  • Wie werde ich Mitglied?

    In unserem Downloadbereich können Sie sich unsere Beitrittserklärung herunterladen. Senden Sie uns diese ausgefüllt zurück, werden Sie vom Vorstand durch einen Beschluss als Mitglied in unserer Genossenschaft aufgenommen.

  • Wie können Sie die Mitgliedschaft kündigen?

    Sie können Ihre Mitgliedschaft schriftlich kündigen. Falls Sie eine Genossenschaftswohnung von uns bewohnen und diese kündigen möchten, können Sie die Mitgliedschaft zusammen mit Ihrer Wohnung schriftlich kündigen. In unserem Downloadbereich finden Sie ein Kündigungsformular für die Mitgliedschaft. Um die Genossenschaftsanteile auf Ende des Geschäftsjahres zu kündigen, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September des selben Jahres bei uns eingegangen sein. Die Auszahlung Ihres Geschäftsguthabens erfolgt dann im Folgejahr nach der Mitgliederversammlung.